Aktueller Rechtsstand:

Ärztliche Zwangsmassnahme
(25.02.2013)

BGH-Entscheidung (25.6.2010)

Patientenverfügungsgesetz (1.9.2009)

Sterbehilfe

für den Fall, dass...
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. 16. verbesserte Auflage 2014, ISBN 978-3-9816432-4-4

Produktbeschreibung:
Vorsorgepaket: Format geschlossen 21,8 x 29,7 cm, 4-farbig, 6 Seiten (Karton 300 g/qm). In die Mappe eingelegt

Begleitbroschüre: Format 20,5 x 29 cm, 4-farbig, 48 Seiten.

Schutzumschlag mit Vorsorgeformularen: Patientenverfügung, Vollmachten für gesundheitliche sowie für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten, Betreuungsverfügung, Vereinbarung über die Umsetzung meiner Verfügungen und Notallverfügung (Kärtchen), Format 20,5 x 29 cm, 4-farbig, 28 Seiten.

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Kurz-Info (Zum Info-Text I, Zum Info-Text II)

Betrifft alle über 18:

Für den Ernstfall richtig vorsorgen

Für eine sichere Vorsorge gibt das Gesetz zur Patientenverfügung vor:

1. Patientenverfügungen sind bei Entscheidungsunfähigkeit als „fortwirkender Wille“ des Verfügenden grundsätzlich, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, zu beachten.

2. Der Bevollmächtigte oder Betreuer hat zu prüfen, ob die Patientenverfügung wirksam und zutreffend ist, und falls ja, hat er ihr Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

3. Nur im Falle, dass die Vorgaben der Patientenverfügung nicht mit der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation übereinstimmen oder keine Patientenverfügung vorliegt, hat er die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen.

Es ist nie zu früh

Wenn nun keine Bevollmächtigung vorliegt, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen müssen. Dies kann dauern und schafft unnötigen, zusätzlichen Stress für die Angehörigen und Nächsten – in einer ohnehin belastenden Ernstfallsituation.

Der Ernstfall einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kann jede und jeden treffen, sei es durch Alter, eine schwere Krankheit oder einen Unfall. Alle über 18 sollten daher rechtzeitig, und das heißt am besten gleich, mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorsorgen. Denn selbst Eltern, Ehepartner und Kinder können für einander nicht stellvertretend tätig werden, ohne eine schriftliche Bevollmächtigung in Händen zu haben.

Das hier angezeigte Vorsorgepaket unterstützt bei der wohlüberlegten und selbstbestimmten Vorsorge. Was Sie unbedingt wissen und beachten müssen, finden Sie in der Begleitbroschüre. In neuartigen, fälschungssicheren Formularverfügungen wählen Sie aus, was Sie für sich regeln möchten. Hierbei unterstützen Sie Schritt-für-Schritt-Erläuterungen mit klaren Entscheidungshilfen zu jedem Regelungspunkt der Verfügungen und eine beispielhaft eingerichtete Patientenverfügung.

Falls Sie bereits vorgesorgt haben, sollten Sie ältere Verfügungen überprüfen und ggf. ersetzen, insbesondere die Christliche Patientenverfügung (Formular), die nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht und unwirksam ist. Sie enthält auch keine Regelung zu Wachkoma, Demens und zur (-Nicht)Versorgung über Sonden und Schläuche. Und Achtung: Formular-/nein-Kästchen zum Ankreuzen sind nicht fälschungssicher und leicht anzuweifeln. Genaues erfahren Sie hier: Zum Vergleich Vorsorgehilfen

Text: 2.501 Anschläge | Zur honorarfreien Verwendung | Belegstück erbeten

 

Info-Text I (Zum Info-Text II)

Richtig vorsorgen mit einwandfreien Verfügungen – einfacher geht es nicht

"Man muss nicht unter ein Auto laufen, um zu wissen, was ein Verkehrsunfall ist." Ebenso wenig braucht man erst verunglücken, ernstlich krank werden oder sich sonstige Gebrechen zuziehen, um einzusehen, dass Vorsorge für Fälle einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit notwendig ist. Dieser Einsicht folgen allerdings nur wenige.

Ein verbreiteter Irrtum

Viele glauben immer noch, dass im Notfall Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern ohne weiteres gegenüber Bank, Vermieter, Versicherung, Krankenhaus u.a. stellvertretend tätig werden könnten. Sie können dies nicht, ohne eine einwandfreie schriftliche Vollmacht in Händen zu haben. Und die Jungen irren, wenn sie meinen, dass Vorsorgeverfügungen in erster Linie etwas für alte Menschen seien. Ob jung oder alt, Single oder allein erziehend, in ehelicher oder unehelicher Partnerschaft lebend, jede und jeder Volljährige sollte rechtzeitig mit einer einwandfreien Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorsorgen, um für den Ernstfall die Beachtung der eigenen Wünsche sicherzustellen.

Verfügungen unbedingt überprüfen

Diejenigen, die bereits mit Verfügungen vorgesorgt haben, sollten sich nicht unüberprüft sicher wähnen. Die meisten der im Umlauf befindllichen Vorsorgeverfügungen weisen schwerwiegende Mängel auf. Lesen Sie hierzu bitte die aufschlussreiche Untersuchung von Roger Maidorn, "Vorsorgeverfügungen auf dem Prüfstand".

Besonders aufmerksam sollten sie sein, falls Sie mit einer Christlichen Patientenverfügung (Formular), der Patientenverfügung der Ärztekammer Nordrhein oder sonstigen ein- oder zweiseitigen Verfügungen, deren Reichweite zu einschränkt ist vorgesorgt haben oder vorsorgen wollen.

Zu warnen ist auch vor allen Formularverfügungen mit Ja-/Nein-Kästchen zum Ankreuzen, die aus Broschüren herausgetrennt, aus dem Internet heruntergeladen oder kopiert worden sind. Sie sind mehrfach problematisch. Weil sie in dieser Form auch von Justizministerien herausgegeben werden, wird besonderes Vertrauen in sie gesetzt und geglaubt, man habe sicher vorgesorgt. Dies kann sich als Illusion erweisen. Die zusammengehefteten Formulare, kopierte oder nicht kopierte, laden erstens förmlich zu Verfälschung und Manipulation ein und machen zweitens keinen sonderlich Vertrauen erweckenden Eindruck, was zu Akzeptanzproblemen in Klinik und Heim führen kann.

Das größte Problem: Der Wille des Verfügenden lässt sich leicht umgestalten. Es reicht ein Klammeraffe, um gefälschte Seiten einzuschmuggeln, nur die mit der Unterschrift verbleibt. Oder: Ein Nein-Kreuzchen neben ein Ja-Kreuzchen gesetzt und schon wird diese Verfügung wirkungslos.

Ältere Verfügungen sollten daher überprüft, ggf. aus dem Verkehr gezogen und durch aktuelle, rechtlich wie medizinisch einwandfreie Verfügungen ersetzt werden, wie sie das hier vorgestellte Vorsorgepaket bereithält.

Fälschungssichere Verfügungen

Das Besondere dieser Formularverfügungen ist, dass in ihnen auf die üblichen Ja/Nein-Kästchen zum Ankreuzen verzichtet wird. So werden die Willensbekundungen gegen nachträgliche Verfälschungen gesichert. Von den rechtlich und medizinisch einwandfrei formulierten Regelungen lässt man diejenigen stehen, die der eigenen Situation angemessen sind. Was nicht gelten soll, wird in der Verfügung gestrichen und durch ein handschriftlich angefügtes "entfällt" sowie das Namenskürzel bestätigt. Sicherer geht es nicht.

Schritt-für-Schritt-Erläuterungen

Eine weitere Besonderheit ist: Zu jeder Formularverfügung gibt es Schritt-für-Schritt-Erläuterungen, die ebenso hilfreich sind wie eine beispielhaft eingerichtete Patientenverfügung. Diese konkreten Entscheidungshilfen und die entsprechende Verfügung neben einander gelegt, kann man Regelungspunkt für Regelungspunkt seine Entscheidung treffen. Der richtigen Vorsorge mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung steht damit nichts mehr im Wege. Einfacher geht es nicht.

Begleitbroschüre

Eine Begleitbroschüre informiert zudem knapp und grundlegend zu allen rechtlichen und praktischen Fragen. An Fallbeispielen werden anschaulich das Unterlassen und der Abbruch von Behandlungsmaßnahmen (passive Sterbehilfe) diskutiert, was für die Abfassung einer Patientenverfügung außerordentlich hilfreich ist. Und auch Informationen zur Beratung, Hinterlegung und Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zu den Kosten sowie nützliche Adressen fehlen nicht.

Das Vorsorgepaket umfasst nicht weniger als sechs Produktteile und ist von Hand konfektioniert. Der aktuelle Preis von 7,95 € ist daher mehr als gerechtfertigt.

Text: 4.794 Anschläge | Zur honorarfreien Verwendung | Belegstück erbeten

 

Info-Text II (Zum Info-Text I)

Wie Sie für den Ernstfall sicher vorsorgen

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, eine Behinderung oder zunehmendes Alter können schnell in eine Situation führen, die ein selbstbestimmtes Entscheiden und Handeln nicht mehr zulässt. Daher sollte rechtzeitig mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden, um für den Fall einer späteren Hilflosigkeit die Beachtung der eigenen Wünsche sicherzustellen.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, wie Sie im Ernstfall von Ärzten und Pflegeteam behandelt werden möchten.

Mit einer Vorsorgevollmacht statten Sie eine Vertrauensperson mit einer verbindlichen Willenserklärung Ihrerseits aus. Nur hiermit kann diese für Sie stellvertretend bei Bank, Vermieter, Versicherungsträgern, gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Heimen usw. akzeptiert tätig werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist zu empfehlen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten privat und ohne Einmischung von außen (z.B. durch das Betreuungsgericht) regeln wollen und sich eine Person zu Ihrer Vertretung bereit erklärt, der Sie vorbehaltlos vertrauen können.

Dringend empfohlen ist eine (gegenseitige) vorsorgliche Vertretungsbefugnis vor allem auch für in nichtehelicher und insbesondere in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Lebende. Die Vorurteilshürden sind in vielen Heimen und Krankenhäusern - vor allem wenn es um das Unterlassen oder den Abbruch von Behandlungsmaßnahmen geht - sonst kaum aus dem Weg zu räumen. Ist jemand zu keiner Willensbekundung mehr fähig und liegt keine Patientenverfügung vor, so kann die Partnerin oder der Partner sich nur mittels einer Vollmacht wirksam Gehör und Einfluss verschaffen. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Betreuungsgericht (Zum Gesetz zur Patientenverfügung, ab 1.9.2009 in Kraft.)

Eine Betreuungsverfügung ist immer dann zu empfehlen, wenn sich niemand bereit erklärt oder Sie niemanden kennen, dem Sie Vollmacht erteilen könnten, oder wenn Sie andere Gründe haben, eine gerichtlich kontrollierte Regelung Ihrer Angelegenheiten zu wünschen. Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können, schlagen Sie dem Betreuungsgericht in einer Betreuungsverfügung vor, wie Sie Ihre Wünsche und Festlegungen eingelöst sehen wollen. Sie können auch Wünsche hinsichtlich des Betreuers äußern.

Vollmacht und Betreuungsverfügung: Pro und Contra

Ausschlaggebend ist Ihre Lebenssituation. Es gibt gute Gründe, sich für eine Vorsorgevollmacht oder für eine Betreuungsverfügung zu entscheiden. Ebenso gute Gründe gibt es, beide miteinander – wie auch mit einer Patientenverfügung – zu kombinieren. Welche Lösung für Sie die angemessene ist, sollten Sie ganz von Ihrer Lebenssituation, Ihren Wünschen und Wertvorstellungen abhängig machen. Hier noch einige Hinweise zum Unterschied von Vollmacht und Betreuungsverfügung.

Pro und Contra Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden nur Sie selbst, wie lange der Bevollmächtigte welche Dinge für Sie erledigen soll. Der Bevollmächtigte ist Ihr Vertreter, er handelt in
Ihrem Auftrag an Ihrer Stelle, in Ihrem Namen. Die Bevollmächtigung ist Privatsache. Sie schützen Ihre Privatsphäre.

Es mischt sich kein Fremder in Ihre Privat- und Familienangelegenheiten ein.

Auch über eine eventuelle Vergütung bestimmen Sie.

Die Vollmacht ist schneller, flexibler und unbürokratischer einsetzbar. Mit Generalvollmacht kann jederzeit für Sie gehandelt werden. Zwar gehen Sie mit einer Bevollmächtigung immer das Risiko eines Vollmachtmissbrauchs ein, Sie haben aber auch eine Reihe von Möglichkeiten, dem vorzubeugen, indem Sie nur dann jemanden bevollmächtigen, wenn Sie ihm vorbehaltlos vertrauen können; oder Sie bestimmen zwei Bevollmächtigte, die sich gegenseitig kontrollieren sollen.

Von einer Vorsorgevollmacht ist dann dringend abzuraten, wenn Sie keine wirkliche/n Vertrauensperson/en kennen.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, sollten Sie diese mit einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung verknüpfen.

Pro und Contra Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung äußern Sie Wünsche zur Person des Betreuers und zu seinem Handeln für den Fall einer notwendigen, das heißt betreuungsgerichtlich angeordneten Betreuung. Wird für Sie ein rechtlicher Betreuer bestellt, so ist er im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben Ihr gesetzlicher Vertreter und wird vom Betreuungsgericht überwacht. Da das Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zwei bis fünf Monate, aber auch länger dauern kann, können sich notwendige Handlungen verzögern, unter Umständen mit für Sie nicht gewünschten Folgen.

Der rechtliche Betreuer muss sich in Ihre privaten und Familienangelegenheiten einmischen, da er gegenüber dem Betreuungsgericht über Ihre persönlichen Verhältnisse auskunftspflichtig ist. Ist z.B. eine Vermögenssorge angeordnet, besteht einmal jährlich Rechnungslegungspflicht über die Vermögenswerte. Des Weiteren sind z.B. Grundstücksgeschäfte, Geldanlagen, Wohnungskündigung u.a. durch das Betreuungsgericht genehmigungspflichtig.

Zudem gibt es die geregelte Vergütung, für die Sie aufkommen müssen, falls Sie nicht mittellos sind. Für die Betreuervergütung können Vermögenswerte des Betreuten gegebenenfalls begrenzt aufgebraucht werden; Erben haften auch nach dem Tod des Betreuten (bis zu 10 Jahren) mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses.

Zu einer Betreuungsverfügung ist immer dann zu raten, wenn Sie keine Verwandten mehr haben und niemanden kennen oder finden, den Sie bevollmächtigen könnten, oder wenn andere Gründe dagegen sprechen, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

Sollten Sie eine Betreuungsverfügung als Ihr Vorsorgeinstrument wählen, so empfiehlt es sich, diese möglichst mit einer Patientenverfügung zu koppeln.

Zur Vorsorge empfehlen sich rechtlich und medizinisch einwandfrei aufgesetzte Formularverfügungen, die wir Ihnen hier anzeigen. Sie geben mögliche Regelungen und Vertretungssituationen vor. Hieraus wählen Sie selbst die Willensäußerungen aus, die Ihrer Situation angemessen sind, und streichen die Regelungen, die Sie für sich nicht treffen wollen. Dann bestätigen Sie die Streichung an der dafür vorgegebenen Stelle im Formular durch Ihr handschriftliches "gestrichen" sowie Ihr "Namenskürzel" – in der beruhigenden Gewissheit, dass Sie einwandfrei und verbindlich mit Verfügungen vorsorgen, die fälschungssicher sind.

Der Vorteil dieser Verfügungen ist unter Sicherheitsgesichtspunkten, dass auf die üblichen Ja/Nein-Kästchen zum Ankreuzen verzichtet wird. Diese laden zu Manipulationen ein, die Ihre Verfügungen wirkungslos machen oder Ihren geäußerten Willen verfälschen können. Ein Ja-Kreuzchen neben ein Nein-Kreuzchen gesetzt, und schon ist diese Verfügung wirkungslos.

Bei der Abstimmung der Formulare auf Ihre Wünsche unterstützen Sie Schritt-für-Schritt-Erläuterungen. Sie bieten zu jedem Regelungspunkt klare Entscheidungshilfen an.

Eine Begleitbroschüre informiert gut verständlich zu allen rechtlichen und praktischen Fragen. An Fallbeispielen werden mögliche Behandlungs- und Vertretungswünsche diskutiert; ebenso alle wichtigen Fragen zur Sterbehilfe. Informationen zur Beratung, Hinterlegung und Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zu den Kosten sowie nützliche Adressen runden die Broschüre ab.

Dieses Vorsorgepaket umfasst nicht weniger als sechs Produktteile und ist von Hand konfektioniert. Der Preis von 7,95 € ist daher mehr als gerechtfertigt.

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