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Einleitung:
Warum viele nicht das regeln, was sie regeln wollen
Langfassung:
Vorsorgeverfügungen auf dem Prüfstand
Kurzfassung:
Optimal vorsorgen
Zu einer aufschlussreichen Recherche von Roger Maidorn
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht mit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 nun "Rechtssicherheit" im Spannungsfeld zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe gegeben, wenn eine klar geäußerte Willensbekundung des Patienten vorliege, und verweist hierbei auf die Bedeutung der Patientenverfügung.
Trotz klarer Rechtslage ist zu befürchten, dass die dramatischen Streitfälle am Bett Schwerkranker und Sterbender zwischen Patientenvertretung und Ärzten/Pflegeleitungen und vor Gerichten weitergehen werden, aus zweierlei Gründen. Zum einen wird das Urteil nicht von heute auf morgen die mehrheitliche Haltung von Ärzten und Pflegeleitungen ändern, die medizintechnischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Zum zweiten haben diejenigen, die ihr vorsorglich ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, weil sie nicht in jedem Fall eine Maximalbehandlung wollen, dies in der Regel nicht zweifelsfrei getan.
Experten gehen davon aus, dass bis zu 70 % der bereit gehaltenen Patientenverfügungen einer kritischen Überprüfung nicht standhalten und ihren Zweck nicht erfüllen.
Warum?
Der Journalist Roger Maidorn ist dieser Frage nachgegangen und hat sich in den Dschungel der vielfältigen Hilfsangebote zur Patientenvorsorge begeben. Er hat eine überraschende Antwort gefunden.
Seine aufschlussreiche Recherche "Vorsorgeverfügungen auf dem Prüfstand" können Sie nachfolgend sowohl in der Komplettfassung als auch in einer Kurzfassung nachlesen.
Sein Fazit für Eilige: "Unter allen geprüften Angeboten war eines zu finden, das die kritisierten Mängel nicht nur vermeidet, sondern darüber hinaus Hilfen in einer Form bereitstellt, die eine kostenträchtige Beratung als verzichtbar erscheinen lassen: Das in 5. Auflage erschienene Vorsorgepaket "für den Fall dass, … Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: umfassend · sicher · verbindlich" aus dem Lothar Fietzek Verlag. … Das Vorsorgepaket zeichnet sich durch ein überragendes Preis-/Leistungsverhältnis aus. Sie wird von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, die von Amts wegen zum Thema beraten, empfohlen und selbst eingesetzt."
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Die Anlässe mittels Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vorzusorgen sind zahlreich: Die Diagnose einer unheilbaren Erkrankung, ein Partner, der nach einem Unfall oder Schlaganfall im Wachkoma liegt, der Bericht über einen jahrelangen gerichtlichen Streit, ob die künstliche Ernährung eines vielfältig organisch erkrankten und dementen Patienten eingestellt oder fortgeführt werden muss.
Empfehlenswert ist, ohne den Druck solcher Ereignisse, mit Eintritt der Volljährigkeit für einen jederzeit möglichen Eintritt einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit vorzusorgen; einerseits, um sein Selbstbestimmungsrecht zukunftsfähig zu sichern, und andererseits, um seine Angehörigen selbstverantwortungsbewusst vor zusätzlichem Stress in einer stark belastenden Ernstfallsituation zu schützen.
Wer seinen Willen für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit verbindlich umgesetzt wissen möchte, der sollte daher rechtzeitig, so legt das Patientenverfügungsgesetz vom 1.9.2009 nahe:
Angesichts der komplexen juristischen wie medizinischen Sachlage stellt sich die Frage: Wie sorgt man optimal, möglichst unkompliziert, sicher und verbindlich vor? Wer bietet die beste Unterstützung bei diesem Vorhaben?
In Folge des Patientenverfügungsgesetzes sind zahlreiche neue oder aktualisierte Vorsorgehilfen erschienen. Selbst in Schreibwarenläden, Tankstellen oder im Office Shop einer der Postfilialen kann man sie nun finden. Das Angebot erschlägt. Es reicht vom dünnen "Der Kleine Vorsorgeratgeber 2009" mit Kalender, über Broschüren, Bücher und Mappen aller Formate und Umfänge bis zum ausgewachsenen Ordnerwerk zur Vorsorge für alle Lebenslagen. Beiliegend, eingeheftet, raustrennbar, von "CD-ROM in DVD-Box" druckbar oder über das Internet herunter ladbar finden sich Informationen, Textbausteine, Muster und Vorsorgeformulare. Allein im Internet halten neben den kommerziellen Anbietern ca. 200 Institutionen und Organisationen herunterladbare oder postalisch lieferbare Musterverfügungen, Mustertexte und Formulare, in der Regel nicht mängelfrei, vor.
Das Thema scheint sich auch als Quelle des schnellen Geldes anzubieten. Da werden für eine unnötig auf acht Seiten aufgeblasene und in einen Umschlag eingeheftete "Meine Patientenverfügung" happige 4,95 € (Boorberg Verlag) verlangt, oder gar 6,95 € für sieben lose A4-Blätter (Formulare Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung unzulänglicher Reichweite sowie einige wenige Zusatzinformationen), allerdings in einem gefütterten A5-Umschlag (RNK-Verlag).
Das besondere Augenmerk gilt vor allem denjenigen Angeboten, die schon länger auf dem Markt, in verbesserten Auflagen erschienen und besonders weit verbreitet sind, weil sie - häufig ohne Verweise auf etwaige Mängel - durch die Medien empfohlen worden sind. Der folgende Vergleich lenkt daher den Blick auf die positiven oder negativen Besonderheiten dieser Angebote. Anhand dieser Besonderheiten und Mängel können bereit gehaltene Vorsorgeverfügungen auf ihre Reichweite und Wirksamkeit überprüft werden, und für neu einzurichtende Verfügungen kann man sich das Angebot aussuchen, das einem am meisten zusagt.
Der Empfehlung, Verfügungen in eigenen Worten aufzusetzen, sollte man in keinem Fall folgen. Die rechtliche und medizinische Sachlage ist zu komplex. Kleine Ungenauigkeiten oder Widersprüchlichkeiten - und eine zweifelsfreie Anerkenntnis der Verfügung ist in Frage gestellt.
Ebenfalls fehl gehen kann, wer sich auf einen Anwalt oder Notar verlässt. Im Behandlungsalltag zeigt sich, dass von ihnen aufgesetzte Vorsorgeverfügungen - aufgrund mangelnder betreuungs- und medizinrechtlichen Qualifizierung - häufig unzulänglich sind. Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) - mit seiner "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" und der Hospizversorgung "V.I.S.I.T.E. Ambulantes Hospiz Palliativberatung" - warnt aufgrund umfänglicher Erfahrungen in seinem PV-Newsletter (vom 14. Juni 2010) unter der Überschrift "Riskante Patientenverfügungen" ausdrücklich auch vor "notariell abgefassten Pauschaltexten".
Ein Beispiel: Auf einem Beratungstag für Hochbetagte in einer Berliner Seniorenresidenz wurde auch die Überprüfung von Vorsorgeverfügungen angeboten. Alle vom gut situierten Publikum vorgelegten Urkunden waren von Notaren verfasst, die man in Vermögensangelegenheiten in Anspruch genommen hatte. Alle Anwesenden (im Alter von 85 bis 102 Jahren) "wünschten unter keinen Umständen mehr eine künstliche Ernährung oder irgendeine Intensivmaßnahme, wenn sie z.B. dement würden oder einen Schlaganfall erlitten." Sie hatten "extra den Anwalt X Y hinzugezogen", damit dies mit Sicherheit durchgesetzt würde. Lediglich in einer Patientenverfügung war dies halbwegs geregelt. Die übrigen waren "völlig mangelhaft".
Mehrheitlich empfohlen werden heute fertige Verfügungsformulare, die von sich behaupten "juristisch wie medizinisch einwandfrei formuliert" zu sein. In der Regel weisen alle Formularverfügungen jedoch irgendwelche Mängel oder Haken auf, die dem beabsichtigten Zweck entgegenstehen können. Besondere Vorsicht ist bei folgenden Formularverfügungen geboten.
"Bedingte Vorsorgevollmacht". Von der Einrichtung einer bedingten Vollmacht unter Nutzung entsprechender Formulare sollte man absehen. Ihre Wirksamkeit wird an eine Eintrittsbedingung geknüpft (z.B. "Bewusstseinstrübung des Vollmachtgebers" u.a.). Wird das Vorliegen der Eintrittsbedingung angezweifelt, muss zuerst die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers durch Fachgutachten festgestellt werden, bevor stellvertretend gehandelt werden kann. Das heißt, in einer Ernstfallsituation in der meistens unmittelbares Handeln gefordert ist, wird genau dies verhindert. Die Mehrzahl solcherart Vordrucke oder Muster erweist sich auch dadurch als untauglich, dass die Vertretungsbefugnisse zu allgemein umrissen und nicht konkret genug ausformuliert sind.
Die "Christliche Patientenverfügung (Formular)". Diese, seit 1999 (letzte Fassung aus 2003) bundesweit in über drei Millionen Exemplaren verbreitete Verfügung, ist mehrfach problematisch. Zum einen auf Grund der stark einschränkten Reichweite der vorgegebenen Behandlungssituationen und -maßnahmen und der unpräzisen Formulierungen. Der Wunsch, nicht dauerhaft durch "Apparate, Sonden oder Schläuche" an einem natürlichen Sterben gehindert zu werden, veranlasst vor allem ältere Menschen zur Vorsorge. Alle, die sich guten Glaubens auf dieses Verfügungsformular verlassen, haben diesen Wunsch ebenso wenig wirksam verfügt wie sie vorsorgliche Regelungen zu Hirnschädigungen, Koma oder Demenz treffen können.
Zum anderen genügt dieses Verfügungsformular in keiner Weise der aktuellen Rechtslage. Zwar versprach das Kirchenamt der EKD in der Deutschen Bischofskonferenz, die "Christliche Patientenverfügung umgehend unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage zu überarbeiten und neu aufzulegen", aber das ist bisher aufgrund interner Auseinandersetzungen immer noch nicht erfolgt; christliche Wertvorstellungen (Lebensschutz) und Rechtslage (Patientenautonomie) lassen sich nicht einfach zur Deckung bringen.
Völlig unverständlich bleibt, dass die AOK ihren Mitgliedern bis zum April 2010 diese der Gesetzeslage nicht gerecht werdende und wirkungslose Christliche Patientenverfügung (Formular), mit einem Link auf die EKD-Website versehen, empfohlen und bis heute keinen aufklärenden Hinweis zu deren Mängeln hinterher geschickt hat.
Die Patientenverfügung der Ärztekammer Nordrhein. Im Gegensatz zu allen anderen Landesärztekammern baut die ÄK Nordrhein (wie die Kirchen) in ihre Verfügungsempfehlung einen Lebensschutz ein, der sich nur dem aufmerksamen Sachkundigen, nicht aber dem vertrauenden Patienten erschließt, der etwa meint vor einer PEG-Sonde sicher zu sein, weil er sich in der Verfügung gegen eine nicht mehr indizierte, sinnlos gewordene Verlängerung des Sterbeprozesses aussprechen kann. Er lehnt ab, "dass meine Lebensfunktionen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten werden", allerdings heißt es weiter "abgesehen von ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr". Wer also den Vorgaben dieser Patientenverfügung folgt, willigt ein, dass sein Leben durch künstliche Ernährung über Jahre im Koma erhalten werden kann. Viele, die dies nicht wollen, nutzen dennoch diese Verfügung, weil sie "vom Herrn Doktor empfohlen" worden ist.
Die Empfehlung, sich seine Verfügungen mittels Textbausteinen, angelehnt an Musterverfügungen, "individuell abgestimmt und selbst bestimmt" zusammenzustellen, gilt bei beratenden Institutionen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, die von Amts wegen mit der Information und Beratung zu Vorsorgeverfügungen betraut sind, als überholt. Die Anforderungen ("Angstbarriere") werden als zu hoch und von einer Vorsorge eher abhaltend angesehen. Vor allem ist nicht auszuschließen, dass die Wahl der Textelemente die Reichweite der Verfügungen zu sehr einschränkend und widersprüchlich ausfällt.
Dieser Einsicht mag der in 12. Auflage (144. - 153. Tausend) unter dem Haupttitel erscheinende Ratgeber "Patientenverfügung" (DIN A5, 136 Seiten; 7,90 € zzgl. 2,50 € Versandkosten) der Verbraucherzentralen immer noch nicht folgen.Der Untertitel zeigt an, dass auch "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" Gegenstand dieser Broschüre sind. Diese Hierarchisierung der Vorsorgeinstrumente entspricht keineswegs ihrer rechtlichen Bedeutsamkeit und ist wohl aus Verkaufsgründen so gewählt. Aufklärend ist sie nicht. Dies überrascht beim "Verleger" Verbraucherzentrale. Hier ist das Patientenverfügungsgesetz nicht richtig gewürdigt, das neben dem Patientenwillen die Bedeutung des Bevollmächtigten oder Betreuers besonders heraushebt. Dies gilt es öffentlichkeitswirksam in jeder Form zu betonen, denn ein gutes Drittel der bundesrepublikanischen Bevölkerung geht immer noch irrtümlich davon aus, auch ohne Vollmacht oder Betreuungsverfügung in Händen stellvertretend für Angehörige entscheiden und handeln zu können.
Die Broschüre ist nicht sonderlich verbraucherfreundlich strukturiert und übersichtlich gestaltet. Obwohl viel gekauft, ist sie dennoch keine empfehlenswerte Vorsorgehilfe.
Die Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der Justiz (44 Seiten, DIN A5, kostenlos erhältlich: Publikationsversand der Bundesregietung, PF 481009, 18132 Rostock; Tel. 01805/778090; Fax: 01805/778094; online: www.bmj.bund.de/publikationen, als PDF-Datei) bietet medizinisch und juristisch sachgerechte Textbausteine. Allerdings ist damit nicht sichergestellt, dass sie vom Nutzer seinem Zweck wirklich dienlich zu einer weit genug reichenden und widerspruchsfreien Verfügung zusammengestellt werden.
Mit Blick auf die Vorgaben des Patientenverfügungsgesetzes nachteilig ist, dass nicht alle Vorsorgeverfügungen in einer Publikation zusammengefasst sind. Zur Vorsorge mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung muss man eine weitere Broschüre, "Das Betreuungsrecht" anfordern (39 Seiten, DIN A4, kostenlos und verfügbar bei: Publikationsversand der Bundesregietung, Bestelladresse siehe oben).
Und wer eine Vorsorgeverfügung und/oder Betreuungsverfügung einrichten möchte, der muss sich diese in einem dritten Schritt aus dem Internet herunterladen (lassen), da sie in aktuellen Auflage der Broschüre "Betreuungsrecht" nicht mehr wie bisher abgedruckt sind.
Insbesondere zu kritisieren bleibt, dass nicht fälschungssichere Formulare der Ankreuzvariante angeboten werden.
Erstmals 2003 erschien die Vorsorgebroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung", hrsg. vom Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, nun in 11. Auflage, 2009 (56 Seiten, DIN A4, 3,90 €, Verlag C.H. Beck). Die Verfügungsformulare mit Ja-/Nein-Kästchen zum Ankreuzen sind in diese Informationsbroschüre heraustrennbar als Anhang integriert.
Die Bayerische Vorsorgebroschüre und die Broschüren des Bundesjustizministriums hat viele Nachahmungen angeregt und quasi den Standard für eine ‚sichere' Vorsorge definiert. Die Formulare mit Ja-/Nein-Kästchen zum Ankreuzen sind die am häufigsten verbreitete Form der Verfügungsformulare, auch weil sie nach Heraustrennen aus den Broschüren oder herunter geladen aus dem Internet häufig kopiert weitergegeben werden.
Bedeutung und Regelungsproblematik dieser Urkunden stehen in krassem Widerspruch zu ihrer Form. Ihr schwerwiegendster Mangel: Sie sind nicht fälschungssicher und können daher eine zweifelsfreie Akzeptanz nicht garantieren! Dies ist umso bedenklicher, da diesen Formularen seitens der Vorsorgenden ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wird; sie werden ja schließlich von Landesjustizministerien und dem Bundesministerium der Justiz herausgegeben.
Leider lässt sich in diesen Ankreuzformularen der Wille der Verfügenden problemlos umgestalten. Die zusammengehefteten Formulare, kopiert oder nicht kopiert, laden förmlich zur Manipulation ein. Es reicht ein Klammeraffe, um gefälschte Seiten einzuschmuggeln, nur die mit der Unterschrift verbleibt.
Oder: Neben einem Nein-Kreuzchen eins ins Ja-Kästchen gesetzt, und schon wird die Verfügung an dieser Stelle wirkungslos.
Oder: In der Patientenverfügung aus dem Bayerischen Staatsministerium und in ihren Nachahmungen ist unter der Zeile "(Zutreffendes habe ich hier angekreuzt)" nur jeweils ein Kästchen neben den entscheidenden Regelungspunkten zu Krankheitssituationen (z.B. Gehirnschädigungen; Demenz …) und Behandlungsmaßnahmen (z.B. Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen; keine künstliche Ernährung …) eingefügt. Wer sich gegen die einladende Aufforderung "Zutreffendes habe ich hier angekreuzt" zum selbst bestimmten Nichtsetzen eines Kreuzchens entscheidet, lässt das Ankreuzfeld hoffentlich nicht vertrauensvoll einladend offen.
Der Zweck von Vorsorgeverfügungen ist, die Umsetzung der Willensäußerung Verfügender auch zukünftig zu sichern und Auseinandersetzungen zwischen Betreuern/Bevollmächtigten und Ärzten und vor Gericht zu vermeiden. Die Formulare der Ankreuzvariante tragen nicht dazu bei Akzeptanzprobleme zu vermeiden, sondern sind vielmehr geeignet solche zu provozieren, da "von Ärzten noch Richtern eine (nachträgliche) Fälschung bei ‚Ankreuzformularen' nicht ausgeschlossen" werden kann (Humanistischer Verband Deutschland).
Die Bayerische Broschüre leistet sich neben ihrem Hauptmangel (keine Fälschungssicherheit, z.T. zu knappe Information) auch einige ärgerliche Schönheitsfehler; drei der heraustrennbaren Formularverfügungen weisen ohne einsehbare Systematik auf mehreren Seiten kräftige Balken mit negativer Paginierung auf, die sich auf die Broschüre beziehen. So steht z.B. neben der klein und fein gesetzten Kopfzeile VOLLMACHT - Seite 1 eine mächtige 41 in blauem Balken. Oder es wird im mager gesetzten Text eines Verfügungsformulars in einem Regelungspunkt kräftig gefettet auf Erläuterungen in der Broschüre hingewiesen, statt umgekehrt in diesen gefettet auf die Besonderheiten des Regelungspunktes aufmerksam zu machen.
Positiv zu vermerken bleibt, dass die Broschüre auch eine "Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit" bereit hält und die Formulare im unmittelbaren Anschluss an den Informationsteil schon einmal ohne Perforation abgedruckt sind und sich somit für eine Erstschrift, zum Entwerfen, Überdenken etc. anbieten.
Aus der großen Zahl der Angebote setzen sich drei von den besprochenen konzeptuell ab. Sie unterstützen und begleiten in besonderer Weise das Einrichten der Verfügungen und wählen teilweise die fälschungssichere Form des Fließtextes (betrifft beim Humanistischen Verband Deutschland bzgl. der Patientenverfügung allerdings nur die kostenpflichtigen, teuren Angebote).
Die Deutsche Hospiz Stiftung (Europaplatz 7, 44269 Dortmund; Tel. 0231/738073-0; Fax: 0231/738073-1; online: www.hospize.de), eine Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende, "informiert, berät und unterstützt in Fragen der Selbstbestimmung, der individuellen Patientenvorsorge und der Sterbebegleitung". Der Fokus des an eine Mitgliedschaft gebunden Angebots liegt auf der letzten Lebensphase und unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen in ihrer Endphase. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 42 € bzw. 2 x 36 € für Ehe-/Lebensgemeinschaften. Er beinhaltet die Einrichtung einer individualisierten gesprächsbasierten und krankheitsbezogenen Patientenverfügung; des Weiteren: die Überprüfung alter Verfügungen, eine jährliche Erinnerung an die Aktualisierung der Patientenverfügung und die Registrierung im stiftungseigenen "Bundeszentralregister Willenserklärung"; auch eine Unterstützung Gesundheitsbevollmächtigter in "rechtlichen, medizinischen und seelsorgerischen Fragen" sowie bei Konflikten um die Patientenverfügung ist möglich, und eine Vermittlung von Schmerztherapeuten und Trauergruppen. Hospize kümmern sich um tödlich Erkrankte in der Sterbephase und sind häufig konfessionell orientiert. Alle, die den Behandlungsabbruch auch für Krankheiten, die nicht unmittelbar zum Tode führen, regeln wollen, sollten sich nach einer Alternative umsehen. Es besteht die Gefahr, dass sich der Widerspruch zwischen verbandlichen und christlichen Wertvorstellungen (Lebensschutz) einerseits und herrschendem Recht (Patientenautonomie) andererseits unerwünscht auswirkt. Auch in Fragen der wichtigen finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten ist die Hospizstiftung nicht die richtige Adresse.
Die Angebote vom Humanistischen Verband Deutschland (Wallstraße 65, 10179 Berlin, Tel. 030/613904-12, -32, -11; Fax: 030/613904-36; online: www.patientenverfuegung.de). Die "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" und der "V.I.S.I.T.E.-Hospizdienst" des HVD halten ein breiteres, differenzierteres Angebot vor, das allerdings den Eindruck einer Drei-Klassen-Vorsorge vermittelt und sich in seiner Widersprüchlichkeit selbst in Frage stellt. Im Newsletter Patientenverfügung (14.06.10) des HVD ist zu lesen: "Seit Jahren warnt der Verband … vor Formularen und vor allem auch notariell abgefassten Pauschaltexten. Nun scheinen sich endlich auch die Medien der Thematik anzunehmen, dass scheinbar sichere Patientenverfügungen sich im Ernstfall als riskant erweisen können." Dies sei hier getan. Leider gehört der HVD trotz seiner Warnung selbst zu denen, die solche Verfügungen anbieten.
Angebot 1: Die "Standard-Ankreuz-Patientenverfügung" (2 DIN A4-Seiten) kann aus dem Internet (www.patientenverfuegung.de) kostenlos herunter geladen werden. Als Warnung ist formuliert: "Lassen Sie versehentlich eine Frage unangekreuzt oder füllen beide Kästchen (oder unvereinbare Unterpunkte) aus, so ist Ihre Patientenverfügung u.U. widersprüchlich und damit ungültig." Und es können "… nachträgliche Veränderungen (Kreuze oder Einträge) durch andere Personen (…) nicht ausgeschlossen" werden, so ein füherer Newsletter (13.08.08). Die Regelungen in dieser Ankreuzverfügung sind zudem auf ein unzulängliches Minimum reduziert.
Nicht zu empfehlen! Die Ankreuzformular sind nicht fälschungssicher. Die Reichweite ist mangelhaft; daher müssten Angaben z.B. zu weiteren Krankheitsbildern, zur Sterbebegleitung, Konfliktregelung, zu den Wertvorstellungen etc. auf einem Zusatzblatt gemacht werden und sind somit eine potenzielle Quelle für Unstimmigkeiten.
Angebot 2: Die "Standard-Patientenverfügung". Die Zusendung der 16-seitigen Unterlagen "Standard-Patientenverfügung" inkl. der Formulare Vorsorgevollmachten für gesundheitliche sowie für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten kostet 7,25 € (inkl. Versand). Die zweiseitige Ankreuz-Patientenverfügung (s. Angebot 1) ist Teil der Unterlagen und um zusätzliche, anzukreuzende Textbausteine auf den Folgeseiten ergänzt. Anhand dieser Daten (bei Unstimmigkeiten erfolgt telefonische Nachfrage) erstellen HVD-Mitarbeiter eine komprimierte Fließtextverfügung, die zweifach ausgefertigt per Post innerhalb weniger Tage zugestellt wird. Hierfür sind 24 € zu entrichten. Geschieht die Auswahl der gewünschten Textbausteine online, so kostet dies 18 €.
Die begleitenden Informationen, insbesondere die "Medizinischen Erklärungen" sind hilfreich. Die Reichweite auch dieser Patientenverfügung ist allerdings im Sinne hospizlicher Sterbebeleitung beschränkt auf "aussichtlose Situationen" (Krankheiten mit tödlichem Verlauf und Zustände vollkommener Bewusstlosigkeit). Wer möchte, dass seine Willenserklärung unabhängig von der Schwere und dem Stadium einer Erkrankung gelten soll, dem empfiehlt der HVD daher:
Angebot 3: Die "Optimale Patientenverfügung". Alles was zu den Angeboten 1 und 2 kritisch angemerkt wurde, entfällt hier. Die in ihrer Reichweite nicht begrenzte Optimale Patientenverfügung wird den Anforderungen an eine verlässliche Vorsorge rundum gerecht. Wer eine solche Patientenverfügung einrichten möchte, erhält eine ausführliche kostenlose Informationsmappe. Die fälschungssichere Patientenverfügung in Fließtextform beruht auf den Abfragen mittels eines ausführlichen Patientenfragebogens und telefonischen oder persönlichen Gesprächen. Sie sind so formuliert, dass sie auch nicht vorhersehbare Erkrankungen in der Zukunft abzudecken.
Die "Optimale Patientenverfügung" kostet allerdings 96 € ("Regelleistung"; falls ein sehr geringes Einkommen oder eine außergewöhnliche Notlage nachgewiesen werden können, ist eine Ermäßigung auf 48 € möglich). Der Hinweis, dass Beratung und Anamnese für eine Patientenverfügung bei einem Arzt 235 € kosten, macht das Angebot zwar nicht billiger, lässt es aber zumindest günstiger erscheinen. Da man Fragen zu seiner Patientenverfügung in der Regel an seinen Hausarzt richtet, erübrigt sich jedoch eine besondere, privat zu entgeltende Anamnese (s.u. den Absatz "Beratung").
Hinterlegung: Was bei der Hospizstiftung "Bundeszentralregister Willenserklärung" heißt, nennt sich beim HVD "Bundeszentralstelle Patientenverfügung". Hier kann die Patientenverfügung hinterlegt werden, und zwar für eine "Monatsgebühr" von 1,50 €; die "Jahresgebühr" beträgt 18 €; zwei Jahresgebühren beinhalten bzgl. der Patientenverfügung eine Aktualisierungserinnerung nach zwei Jahren.
Diese Angebote sind bürokratische Auswüchse, die sich über einem beeindruckenden Namen legitimieren und zusätzlich kosten, aber im Ernstfall, da weitab vom Geschehen hinterlegt, wenig Nutzen bringen. Vorsorgeverfügungen gehören für Bevollmächtigte und Betreuer unmittelbar zugänglich aufbewahrt.
Die Formulare Vorsorgevollmachten für gesundheitliche sowie für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten und Betreuungsverfügung. Hier bleibt kritisch anzumerken, dass diese Verfügungen eine ihrer Bedeutung unangemessene Behandlung erfahren. In die Urkunden sind farbige Kommentierungen hineingeschrieben, die auf ein Beiblatt gehören. Eine unschöne Entwertung des Urkundencharakters drückt sich auch darin aus, dass die Vollmachten auf je eine Seite gequetscht sind und die Rückseiten Informationen zieren. Stattdessen müssten die Aufgabenbereiche weitergehend gefasst und konkreter ausformuliert sein, um dem Bevollmächtigten mehr Handlungssicherheit zu geben und um einer Einschaltung des Betreuungsgerichts vorzubeugen.
Man ist geneigt zu sagen: Entweder richtig oder gar nicht. Zum Beispiel fehlen in der Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten wichtige Regelungen, zum Beispiel zu Schenkungen und insbesondere zur Erteilung von Untervollmacht, ohne die bei einem Rechtstreit kein Rechtsanwalt beauftragt werden kann. Hier schlägt die berechtigte Kritik "an notariell verfassten Pauschaltexten" auf den HVD selbst zurück.
Besonders ärgerlich ist auch, dass in diesem Formular die Möglichkeit eingeräumt ist eine "bedingte Vollmacht" einzurichten, obwohl die Betreuungsbehörden und -vereine und andere in der Beratung Engagierte sich nun mehr als ein Jahrzehnt lang mit guten Argumenten darum bemühen, diese praxisuntauglichen Verfügungen der Vergangenheit angehören zu lassen.
Unter allen geprüften Angeboten fällt eines auf, das all die kritisierten Mängel nicht nur vermeidet, sondern darüber hinaus Hilfen in einer Form bereitstellt, die eine kostenträchtige Beratung als verzichtbar erscheinen lassen: Das in 5. Auflage erschienene Vorsorgepaket für den Fall, dass… Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung umfassend - sicher - verbindlich (Din A4, 78 Seiten, 6,65 € zzgl. 2,45 € Versandkosten) aus dem Lothar Fietzek Verlag (Fax 02104/93775526; Tel. 02104/9377526; www.lothar-fietzek-verlag.de)
Das Paket enthält eine Informationsbroschüre und in einem eigenen Schutzumschlag findet man alle Verfügungen, die für eine optimale Vorsorge und Vertretung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit gebraucht werden. In den Schutzumschlag aufgenommen sind auch hilfreiche Anweisungen zum Umgang mit den Verfügungen.
Ständig spürbar ist bei dieser Vorsorgehilfe das Bemühen den Entscheidungsprozess unter der Zielsetzung zu begleiten, dass jeder, egal welchen Alters, für sich selbst die beste Vorsorgelösung finden kann, auch um die Angehörigen im Ernstfall möglichst weitgehend zu entlasten.
Die Broschüre führt im Wechsel von Fragestellungen, Informationen, Fallbeispielen und Zusammenfassungen leicht nachvollziehbar in die Vorsorgemöglichkeiten ein. Diskutierte Fallbeispiele erläutern Vertretungskonstellationen, Krankheitssituationen und Behandlungsoptionen und ihre Konsequenzen. Ausführlich wird zu Aspekten der Sterbehilfe und den Missverständnissen auf Seiten der Patienten wie der Ärzte und Pflegekräfte informiert.
Gut vorbereitet kann man sich dann an die Einrichtung seiner Verfügungen machen.
Das Besondere an den Vorsorgeverfügungen ist, dass sie als gegen Manipulation abgesicherte Fließtextformulare von vornherein so weitreichend abgefasst sind, dass sie die Wünsche eines jedes Normalsterblichen abdecken. Der Vorsorgende wählt in den Formularen die Situationen und Anweisungen aus, die auf seine jetzige und mögliche zukünftige Lebenssituation passen und verwirft durch Streichung, die handschriftliche Anmerkung "gestrichen" und sein Namenskürzel die, die nicht gelten sollen. Für jeden, der eine solche Vorsorgeverfügung in die Hände bekommt, ist unmittelbar einsichtig, hier hat eine ernsthafte Auseinsndersetzung mit dem Thema stattgefunden. Dies ist am Beispiel einer Patientenverfügung eindrucksvoll vorgeführt.
Akzeptanzprobleme dürfte es mit solch einer Patientenverfügung keine mehr geben. Für jeden, der eine solche Verfügung in die Hände bekommt, ist unmittelbar einsichtig, hier hat eine ernsthafte Auseinandersetzung stattgefunden, um seinen Willen vorsorglich und unmissverständlich zu äußern. Die Entscheidungsfindung wird äußerst hilfreich dadurch erleichtert, dass es zu jedem Regelungspunkt der Verfügungen eine entsprechende Schritt für Schritt-Erläuterung in der Broschüre gibt. Beide nebeneinander gelegt kann man so Punkt für Punkt seine Entscheidung treffen. Und für den Fall einer Entscheidungsunsicherheit wird auf die Stellen in der Broschüre verwiesen, an denen das jeweilige Problem ausführlich behandelt ist. Bleiben dann immer noch Fragen offen, die auch nicht in Diskussion mit Angehörigen, Partnern und Freunden ausgeräumt werden können, so findet man nützliche Hinweise auf eine zielführende Beratung (s.u.).
Wie gut durchdacht das Vorsorgepaket angelegt ist, zeigt sich auch daran, dass sie eine "Vereinbarung über die Umsetzung meiner Vorsorgeverfügungen" enthält, die sich in dieser Form nirgends sonst finden ließ. Die Bevollmächtigung ist ein Vertragsverhältnis, das auch eine Haftung des Vertreters gegenüber dem Vertretenen begründet.Die Vereinbarung (ebenfalls mit Schritt für Schritt-Erläuterungen) legt daher die Aufgaben für den Bevollmächtigten genau fest und dient ihm Sicherheit gebend als Handlungsleitfaden. Sie hilft ihm bei der Klärung von Missverständnissen, gegen Mutmaßungen Missgünstiger und bei eventuellen Auseinandersetzungen in der Familie oder mit den Erben.
Fazit: Dieses Vorsorgepaket ist für eine optimale Vorsorge uneingeschränkt zu empfehlen. Es zeichnet sich auch durch sein beeindruckendes Preis-/Leistungsverhältnis aus. Es wird von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, die von Amts wegen zum Thema informieren, empfohlen und selbst eingesetzt.
Zu allen Fragen der Vertretung mittels Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung informieren und beraten die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine vor Ort kostenlos. Offene Fragen zur Patientenverfügung bespricht man am besten mit dem Hausarzt. Sollte die Beratung nicht nur Krankheiten betreffen, derentwegen behandelt wird, so muss dies privat vergütet werden. (Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für besondere Beratungsleistungen ein Honorar von 8,74 € bis 10 Min. und 20,10 € bis 30 Min. vor.) Auch bei einem Krankenhausaufenthalt und einer ungünstigen Prognose kann man (Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt) die Patientenverfügung überprüfen und ggf. ergänzen lassen.
Zum Autor: Roger Maidorn (*1954) ist freier Journalist.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Der Ernstfall einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kann jeden unverhofft treffen, sei es durch einen Unfall, Herzstillstand, Schlaganfall oder Alter. Alle über 18 sollten für solch einen Fall rechtzeitig vorsorgen (Zum Patientenverfügungsgesetz vom 1.9.2009):
Wie sorgt man optimal, möglichst unkompliziert, sicher und verbindlich vor?
In Folge des Patientenverfügungsgesetzes sind zahlreiche neue oder aktualisierte Vorsorgehilfen erschienen. Selbst in Schreibwarenläden, Tankstellen oder im Office Shop einer der Postfilialen kann man sie nun finden. Das Angebot erschlägt: Broschüren, Bücher, Mappen und Ordner aller Formate und Umfänge. Beiliegend, eingeheftet, heraustrennbar, von "CD-ROM in DVD-Box" druckbar oder über das Internet herunter ladbar finden sich Informationen, Textbausteine, Muster und Vorsorgeformulare. Allein im Internet stellen neben den kommerziellen Anbietern ca. 200 Institutionen und Organisationen herunterladbare oder postalisch lieferbare Musterverfügungen, Mustertexte und Formulare bereit.
Eine eingehende Prüfung der Empfehlungen und Angebote an Vorsorgehilfen zeigt, dass alle Angebote mindestens einen, meist mehrere der folgenden Mängel aufweisen, die ihre Akzeptanz einschränken oder gar ganz in Frage stellen. Der Empfehlung, Verfügungen in eigenen Worten aufzusetzen, sollte man in keinem Fall folgen. Die Dinge sind rechtlich und medizinisch zu komplex. Daher sollte man auch darauf verzichten, sich seine Verfügungen mittels Textbausteinen, angelehnt an Musterverfügungen, "individuell abgestimmt und selbst bestimmt" zusammenzustellen, wenn man sich unsicher fühlt, weil man keine medizinischen und rechtlichen Vorkenntnisse hat.
Ebenfalls fehl gehen kann, wer sich auf einen Rechtsanwalt oder Notar verlässt. Nach Erfahrungen des Humanistischen Verbandes Deutschland und seiner Hospizdienste zeigt sich im Behandlungsalltag, dass von Notaren aufgesetzte Vorsorgeverfügungen - aufgrund mangelnder betreuungs- und medizinrechtlichen Qualifizierung - häufig unzulänglich sind. Und sie sind nicht ganz billig.
Sie sind zumeist nicht "wasserdicht" formuliert, nicht konkret genug und nicht widerspruchsfrei abgefasst. Ihre Reichweite erweist sich häufig als zu eingeschränkt, und sie sind nicht auf aktuellem rechtlichen Stand (z.B. die Christliche Patientenverfügung); oder, dies betrifft insbesondere alle Verfügungen mit Ja-/Nein-Kästchen zum Ankreuzen, auch die von Justizministerien herausgegeben, sie sind nicht fälschungssicher, das heißt, sie lassen sich leicht von Ärzten, Kliniken und Gerichten anzweifeln.
Fälschungssicher sind so genannte Fließtextverfügungen, die auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt sind. Die in ihrer Reichweite nicht begrenzte "Optimale Patientenverfügung" des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) wird den Anforderungen an eine umfassende und sichere Patientenverfügung rundum gerecht.
Sie beruht auf Abfragen mittels eines ausführlichen Patientenfragebogens und telefonischen oder persönlichen Gesprächen. Sie kostet allerdings 96 € ("Regelleistung"; falls ein sehr geringes Einkommen oder eine außergewöhnliche Notlage nachgewiesen werden können, ist eine Ermäßigung auf 48 € möglich).
Allerdings sind die angebotenen Vollmachtsformulare, insbesondere die Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten nicht zu empfehlen. Letztere ist nicht umfänglich und nicht konkret genug abgefasst. Der Bevollmächtigte wird daher in einigen Vertretungsbereichen ggf. nicht handeln können, ohne das Betreuungsgericht einzuschalten (was durch eine Bevollmächtigung ja eigentlich ausgeschlossen werden soll).
Unter allen geprüften Angeboten war eines zu finden, das all die kritisierten Mängel nicht nur vermeidet, sondern darüber hinaus Hilfen in einer Form bereitstellt, die eine kostenträchtige Beratung als verzichtbar erscheinen lässt: Das in 5. Auflage erschienene Vorsorgepaket für den Fall, dass… Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung umfassend - sicher - verbindlich (Din A4, 78 Seiten, 6,65 € zzgl. 2,45 € Versandkosten) aus dem Lothar Fietzek Verlag.
Das Paket enthält eine Informationsbroschüre und in einem eigenen Schutzumschlag findet man alle Verfügungen, die für eine optimale Vorsorge und Vertretung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit gebraucht werden. Die Broschüre führt im Wechsel von Fragestellungen, Informationen, Fallbeispielen und Zusammenfassungen leicht nachvollziehbar in die Vorsorgemöglichkeiten ein. Dann werden anhand von Lebenslagen und Krankheitsfällen konkrete Krankheitssituationen und Behandlungsoptionen diskutiert und daraus Schlüsse für die Vorsorgeverfügungen gezogen. Hilfreich hierbei ist, dass zu allen Aspekten der Sterbehilfe und den Missverständnissen auf Seiten der Patienten wie der Ärzte und Pflegekräfte ausführlich informiert wird. Gut vorbereitet kann man sich an die Einrichtung seiner Verfügungen machen. Das Besondere an den angebotenen Verfügungsformularen ist, dass sie als gegen Manipulation abgesicherte Fließtextformulare von vornherein so abgefasst sind, dass sie die Vertretungswünsche wie den Vertretungsbedarf eines jedes Normalsterblichen weitreichendst abdecken. Der Vorsorgende wählt in den Formularen die Situationen und Anweisungen aus, die auf seine jetzige und mögliche zukünftige Lebenssituation passen und verwirft durch Streichung, die handschriftliche Anmerkung "gestrichen" und sein Namenskürzel die, die nicht gelten sollen. Dieses Vorgehen ist am Beispiel einer Patientenverfügung eindrucksvoll vorgeführt. Diese gibt mögliche Krankheitssituationen so genau, aber auch so offen beschrieben vor, dass auch unvorhersehbare zukünftige Erkrankungen mit abgedeckt werden.
Die Entscheidungen werden ungemein hilfreich dadurch erleichtert, dass es zu jedem Regelungspunkt der Verfügungen parallel Schritt für Schritt-Erläuterungen in der Broschüre gibt. Man legt sie nebeneinander und arbeitet Punkt für Punkt ab. Und für den Fall einer Entscheidungsunsicherheit wird auf die Stellen in der Broschüre verwiesen, an denen das jeweilige Problem ausführlich behandelt ist. Bleiben dann immer noch Fragen offen, die auch nicht in Diskussion mit Angehörigen, Partnern und Freunden ausgeräumt werden können, braucht man nur den Informationen zu den Beratungsangeboten zu folgen (s.u.). Einer optimalen Vorsorge steht damit nichts mehr im Wege.
Das Vorsorgepaket ist nicht nur rundum gelungen, es zeichnet sich auch durch sein beeindruckendes Preis-/Leistungsverhältnis aus. Es wird von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, die von Amts wegen zum Thema informieren, empfohlen und selbst eingesetzt.
Zu allen Fragen der Vertretung mittels Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine vor Ort kostenlos. Offene Fragen zur Patientenverfügung bespricht man am besten mit dem Hausarzt. Sollte die Beratung nicht nur Krankheiten betreffen, derentwegen behandelt wird, so muss dies privat vergütet werden. (Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für besondere Beratungsleistungen ein Honorar von 8,74 € bis 10 Min. und 20,10 € bis 30 Min. vor.) Auch bei einem Krankenhausaufenthalt und einer ungünstigen Prognose kann man (Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt) die Patientenverfügung überprüfen und ggf. ergänzen lassen.
Zum Autor: Roger Maidorn (*1950) ist freier Journalist.
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